Ferienapartments "Das wünsch ich mir"
Logo Ferienapartments das wünsch ich mir im Ostseebad Kühlungsborn
Ferienapartments "das wünsch ich mir"
Direkt zum Seiteninhalt

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern ab Montag 19.04.2021

Urlaub an der Ostsee
Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern: Diese Maßnahmen sollen ab 19.04.2021 verschärft werden
Kontaktbeschränkungen

Nächtliche Ausgangssperre
Mittlerweile gelten in weiten Teilen des Bundeslandes bereits nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Dies gilt etwa für die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Greifswald und der Mecklenburgischen Seenplatte. Eine solche Regelung kann laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) aus juristischen Gründen nicht landesweit geregelt werden, dies müsse jeder der sechs Landkreise und der beiden kreisfreien Städte selbst verhängen.
Lebensmittel, Friseure, Baumärkte: Diese Geschäfte bleiben offen
Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sollen geöffnet bleiben, also etwa Lebensmittelgeschäfte und Drogerien, die Post, Sanitätshäuser, Optiker oder Banken. Zudem dürfen den Plänen zufolge beispielsweise Blumenläden, Buchhandlungen, Friseursalons und Garten- und Baumärkte landesweit geöffnet bleiben. Außenbereiche von Zoos und Tierparks sollen Gäste empfangen dürfen.
Kosmetik, Fitnessstudios und Bars: Diese Geschäfte bleiben zu
Viele Läden sollen wieder schließen, dies betrifft auch viele körpernahe Dienstleistungen. Fahrschulen haben verschärfte Auflagen. Sie sollen nur noch Fahrschüler unterrichten dürfen, die die Fahrerlaubnis für die Ausübung ihres Berufs benötigen. Viele Freizeitbereiche, etwa Kinos oder Fitnessstudios, bleiben geschlossen. Zudem dürfen Restaurants und Cafés nicht öffnen und ihre Ware nur außer Haus verkaufen oder ausliefern.
Kitas
Von Montag (19.04.2021) an ist landesweit nur noch eine Notbetreuung möglich. Das hatte das Sozialministerium bereits angekündigt. Anspruch auf die Notfallbetreuung können demnach etwa Alleinerziehende oder Eltern haben, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet. Dazu zählt demnach beispielsweise der Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei und Feuerwehr oder Schulen. Eltern müssen den Angaben zufolge erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anders gewährleistet werden kann sowie eine Erklärung des Arbeitgebers vorlegen, dass sie in der kritischen Infrastruktur tätig sind. Die erforderlichen Formulare würden vom jeweiligen Jugendamt zur Verfügung gestellt, hieß es.
Schulen sollen grundsätzlich von kommenden Montag an geschlossen bleiben, eine Notbetreuung für die Klassen eins bis sechs soll gewährleistet sein. Abschlussjahrgänge können weiterhin zur Schule kommen. Kommende Woche Freitag beginnen die Abiturprüfungen.
Tourismus
Sämtlicher Tourismus, auch Tagestourismus, ist nach wie vor nicht erlaubt. Besuche der Kernfamilie, also etwa von Eltern und Kindern, sollen hingegen weiterhin möglich sein. Wer außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern lebt, soll außerdem seinen Zweitwohnsitz in MV nicht aufsuchen dürfen. Das soll auch für Dauercamper und Tagestouristen von außerhalb gelten, so Schwesig.

Anmeldung zum Testen im Corona Testzentrum in Kühlungsborn



Zurück zum Seiteninhalt