Ferienapartments "Das wünsch ich mir"
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Corona Testzentrum in Kühlungsborn

Urlaub an der Ostsee
Informationen zum Testzentrum in Kühlungsborn Hinter dem Parkplatz am Wittholz Ring (Heinrich-Schreiber-Ring).
Das Corona-Testzentrum in Kühlungsborn hat ab dem 05.07.2021 geänderte Öffnungszeiten:

Montag         12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag        09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch        12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag     09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag           09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag         12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonntag         12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Weitere Informationen unter: www.kborn-testet.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 - 17:45 Uhr
Samstag 09:00 - 14:45 Uhr
Sonntag 12:00 - 18:00 Uhr

Kühlungsborn Drive-In
Geöffnet, schließt um 17:45 Uhr
Heinrich-Schreiber-Ring 4
18225 Kühlungsborn

Kühlungsborn Walk-In
Geöffnet, schließt um 17:45 Uhr
Heinrich-Schreiber-Ring 4
18225 Kühlungsborn

Anmeldung:


Fragen und Antworten
Wer kann sich testen lassen?
Alle Personen, die symptomfrei sind. Sollten Sie Symptome haben, die auf eine Coronainfektion hinweisen, wie Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihrer Eltern getestet werden oder benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern
Können oder müssen Sie einen Termin vereinbaren?
Die Durchführung eines Tests ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Melden Sie sich online beim DRK-Kreisverband Bad Doberan e.V. an. Eine Anmeldung vor Ort ist in Ausnahmefällen auch möglich, ist aber unter Umständen mit Wartezeiten verbunden.
Walk-In: Fußgänger, die sich im Testzentrum testen lassen wollen, müssen bei der Anmeldung einen konkreten Termin buchen.
Drive-In: Autofahrer wählen bei der Anmeldung nur einen bestimmten Tag als Termin und können sich dann an diesem Tag im Rahmen der Öffnungszeiten ohne festen Termin testen lassen.
Wann ist der Test für mich kostenlos?
Seit dem 08. März 2021 gibt es für alle asymptomatischen Personen einen Anspruch auf Testung mittels des so genannten Corona-Schnelltests im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten, der mindestens einmal pro Woche geltend gemacht werden kann.
Diese „Bürgertestung“ ist Bestandteil der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Wie kann ich mich anmelden/ registrieren?
Bitte melden Sie sich online beim DRK-Kreisverband Bad Doberan e.V. an.
Eine Anmeldung vor Ort ist nur in Ausnahmefällen möglich und mit Wartezeiten verbunden.
Mit der Anmeldung registrieren Sie sich für eine Testung. Bei der Anmeldung müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse, da wir Ihnen Ihr Testergebnis nur digital als E-Mail zusenden.
Eine andere Form der Anmeldung - etwa per Telefon, E-Mail oder Brief - ist nicht möglich!
Kann ich mit meinem Wohnmobil den Drive-In benutzen?
Wohnmobile sind für den Drive-In nicht zugelassen. Bitte stellen Sie Ihr Wohnmobil auf dem Parkplatz am Grünen Weg ab und nutzen Sie den Walk-In-Eingang für Fußgänger im Testzentrum. Bitte melden Sie sich vorher an.
Was muss ich beachten, wenn der Corona-Schnelltest positiv ausgefallen ist?
Das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock erhält von uns eine Nachricht über das positive Testergebnis und wird sich mit Ihnen wegen der weiteren Maßnahmen in Verbindung setzen. Sie sollten zudem Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt informieren und sich unverzüglich in eine vorsorgliche heimische Quarantäne begeben.
Wann, wie und in welcher Form erhalte ich mein Testergebnis?
Sie erhalten Ihr Testergebnis rund 20 Minuten nach der Testung als Datei mittels einer E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse. Die Datei enthält eine Bescheinigung über das Testergebnis. Sie brauchen also nicht vor Ort im Testzentrum auf Ihr Ergebnis zu warten.
Für Bürger ohne Email-Adresse ist es möglich, den Befund im Testzentrum als Ausdruck zu erhalten. Hier muss mit Wartezeiten von ca. 20 Minuten gerechnet werden.
Was ist eine Bürgertestung?
Unter einer Bürgertestung versteht man sowohl einen bestimmten Anspruch auf eine Testung als auch die Durchführung dieser Testung.
Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 08.03.2021 alle asymptomatischen Personen einen Anspruch auf Testung mittels eines PoC-Antigen-Tests (so genannter Corona-Schnelltest) im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten. Dieser Anspruch ist für die zu testende Person kostenlos und kann mindestens einmal pro Woche geltend gemacht werden.
Muss ich mich für jede Testung neu anmelden und registrieren?
Ja, denn jede Anmeldung/ Registrierung ordnen wir eine eigene Vorgangsnummer zu, um Verwechselungen der Tests in persönlicher oder zeitlicher Hinsicht zu vermeiden. Die Vorgangsnummer erlischt, sobald Sie Ihr Testergebnis erhalten haben. Die Anmeldung/ Registrierung kann dadurch nicht ein weiteres Mal genutzt werden.


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